BERATUNG ZUR APP FÜR DEUTSCHLAND:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und 

AppGrade UG 
Vertreten durch Geschäftsführerin Mia Tomovska

Adresse: Hohenstaufenring 62, 50674 Köln
E-Mail-Adresse: info@park-collect.de

nachfolgend Dienstleister oder Park Collect genannt, der Vertrag mittels der Park & Collect App zustande.

§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt ausschließlich im elektronischen Geschäftsverkehr über die Applikation, mit dem Ausfüllen der benötigten Daten und der Übermittlung dieser, die Beauftragung zustande.

Folgende Schritte werden bei der Beauftragung durchgeführt:

1. Anlegen des Parkplatzes
2. Auswahl des Parkplatzes
3. Aufnahme der Lichtbilder als Nachweis
4. Angabe des durch den Falschparker verursachten Schadens („Tarif“)
5. Eingabe der Adresse an der der Verstoß stattgefunden hat
6. Aufnahme der Lichtbilder als Nachweis
7. Überprüfung und Bearbeitung des Meldevorgangs
8. Betätigen des Buttons 'Beauftragen'

§ 3 Leistungsumfang
1. Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen die Erfassung des vom Auftraggeber beanstandenden Parkverstoßes. Der Auftragnehmer reicht die Daten an einen Rechtsdienstleister weiter, der den Halter ermittelt und einen aussergerichtlichen Einigungsversuch (Vergleich) unternimmt. Hierbei hat der Falschparker den vom Auftraggeber gemeldeten Schaden („Tarif“), die Halterermittlungskosten sowie die Vergleichskosten zu zahlen. 
Scheitert der Vergleich, wird der Parkverstoß zusätzlich an eine Anwaltskanzlei weitergeben, welche die Durchsetzung von Ansprüchen betreibt, insbesondere den Falschparker auf Unterlassung in Anspruch nimmt und diesen abmahnt. Die Kosten der anwaltlichen Einschaltung werden sofort von dem Falschparker eingefordert. Der Auftraggeber braucht nicht in Vorleistung zu gehen.
2. Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. 
3. Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. 
4. Die AppGrade UG behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, in zumutbarer Weise zu ändern, Preise anzupassen und Verbesserungen vorzunehmen.
5. Soweit die AppGradeunentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit Vorankündigung - eingestellt, bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 4 PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Park & Collect Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,

a. die Zugriffsmöglichkeit auf die Park & Collect App nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige und schädigende Handlungen (z.B. Einschleusen von Viren) zu unterlassen.

b. die Park & Collect App nicht zur Verbreitung von pornographischen, radikalen politischen oder radikalen religiösen Materialien zu nutzen; insbesondere keine verletzenden, verleumderischen, beleidigenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen oder in sonstiger Weise gesetz- und sittenwidrigen Äußerungen zu verbreiten.

c. alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, die bei der Nutzung der Park & Collect App - Dienstleistungen von Bedeutung sind. Der Kunde stellt hiermit Park Collect von allen Ansprüchen frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren können. Hierzu gehört auch die Freistellung für die Inanspruchnahme durch Dritte wegen schädigender Handlungen durch den Kunden, die aufgrund eines eingeschleusten Fehlers (z.B. Viren), den der Kunde zu vertreten hat, verursacht wurden.

d. anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zuhalten bzw. unverzüglich zu ändern oder Veränderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben, seinen Zugang zu benutzen oder missbräuchlich zu verwenden.

e. Park Collect erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und in angemessenem Rahmen alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen und die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
f. der Park Collect bei vertraglicher Zuwiderhandlung und Falschmeldung den entstandenen sachlichen und personellen Aufwand zu erstatten.

g. die Park & Collect APP nur zu nutzen, wenn er entweder Eigentümer ODER Mieter ODER Pächter der betroffenen Parkfläche ist. Dieser Nachweis ist bei Aufforderung durch Park & Collect unverzüglich zu erbringen.

h. nur Meldungen über die Park & Collect App abzugeben, bei denen tatsächlich ein Parkverstoß in Bezug auf Privatgelände stattgefunden hat. Sollten Meldungen im Nachgang durch den Melder zurückgezogen werden, so hat dieser den entstandenen Aufwand (Halterermittlung, Personalaufwand) dem Dienstleister mit einer Pauschale in Höhe von 30,-€ pro zurückgezogener Meldung zu ersetzen.
Bei fehlerhaft oder wahrheitswidrig gemachten Angaben durch den Kunden sind auch die Kosten einer anwaltlichen Beauftragung von ihm zu tragen.

2. Der Kunde stellt Park Collect aufs erste von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen Rechtsverletzung oder Gesetzesverletzung oder vom Kunden zu vertretener Handlungen aus dem präsentierten Online-Inhalt - sei es aus dem eigenen Online-Inhalt des Kunden oder Inhalten, die dieser durch Verlinkung einbezogen hat - gegen Park Collect –herleiten.
3. Verstößt der Kunde gegen die in § 3 Abs. (1) Pkt. (a) bis (c( und Abs. (2) genannten Pflichten, ist Park Collect sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Die in der Park & Collect App beauftragte Dienstleistung ist für den Auftraggeber unentgeltlich

2. Die vereinbarte Strafgebühr (Kompensationsforderung für Besitzstörung) kann vom Kunden selbst zwischen 1 und 40 Euro gwählt werden und wird ausgezahlt, wenn der Falschparker die Gebühren komplett an Park & Collect entrichtet hat. Die Strafgebühren werden einmal im Monat ausgezahlt, vorausgesetzt Bankverbindung und unterschriebene Vollmacht liegen Park & Collect vor.

3. Zahlt der Besitzstörer die Halterermittlungskosten nicht, wird die Forderung an die Legional Legal Ltd., Dublin, abgetreten.

3. Park & Collect behält sich vor, die Kompensationsforderung nach unten zu korrigieren.

§ 6 Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt mit der Auftragsübermittlung und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

§ 7 GEHEIMHALTUNG, DATENSCHUTZ
1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten alle der Park Collect unterbreiteten Informationen als vertraulich.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes und § 3 Teledienstdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass seine Daten gespeichert und an Dritte weitergeleitet wurden. Durch die Auftragsübermittlung willigt er in diesem Umfang und im Rahmen sonstiger nationaler und internationaler Vorschriften zum Datenschutz in die Datenverarbeitung und -weiterleitung durch die Park Collect ein.
Der Kunde ist mit dem Austausch und der Vermittlung von Daten im Rahmen der Abwicklung der Verfolgung des Parkverstoßes zwischen Park Collect, eingesetztem Inkassodienst und eingeschalteter Anwaltskanzlei einverstanden. 
3. Die Park Collect trägt dafür Sorge, dass alle Personen, die sich bei der Park Collect oder ihren Dienstleistern mit den Daten in irgendeiner Form beschäftigen, die aktuellen datenschutz- und telekommunikationsrechtlichen Vorschriften beachten.
4. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels Park & Collect App Dienste bestimmte Daten und Informationen zu beschaffen.
5. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht

§ 8 ÜBRIGE BESTIMMUNGEN
Sonstige Aufträge mit oder ohne die Park Collect Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern den dafür jeweils vorgesehenen Vertrags- und Dienstleistungsbedingungen der Park Collect. Unter sonstige Aufträge

§ 9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Am Erfüllungsort und Gerichtesstand bei Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt der Sitz der Park Collect.
2. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. DerAuftraggeber ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an die unter " § 1 Vertragspartner" genannten Stellen zu wenden.
4. Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Vereinbarung nichtig sein oder werden, so verpflichten sich die Vertragsparteien, diese Klauseln durch solche zu ersetzen , die rechtswirksam sind und dem mit dem Vereinbarung wirtschaftlich Gewollten entsprachen. Die Rechtswirksamkeit der übrigen Vereinbarung wird hiervon nicht berührt. Gleiches gilt entsprechend für die Unvollständigkeit der Bestimmungen.

§ 10 Salvatorische Klausel 
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.